Fit für die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Die europäische DS-GVO

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wurde durch das EU-Parlament beschlossen und trat am 24. Mai 2016 in Kraft. Die darin festgeschriebenen Reglungen werden somit ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anwendbares Recht. Die DSGVO wird damit auch für alle Unternehmen in Deutschland Gültigkeit haben und ersetzt damit in grundlegenden Bereichen das bis dato national geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Datenschutz schon jetzt gesetzeskonform machen!

Diese zweijährige Übergangszeit vom z.Z. gültigen Bundes-Daten-Schutz-Gesetz (BDSG) bis zum Inkrafttreten der DSGVO bietet Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit, neue datenschutzrechtliche Prozesse zu etablieren.

Nutzen Sie diese Zeit, prüfen Sie Ihre Prozesse auf Konformität.

Wir helfen Ihnen gerne dabei. Sprechen Sie un ab.